In der Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, … hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin … am 23. April 2018 beschlossen: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller Auskunft darüber zu erteilen, wie hoch das Honorar der Beratungsgesellschaft für die Prüfung (rechtlich und/oder wirtschaftlich) des Überbrückungskredites an A_ [Anm. der Redaktion: Fluggesellschaft] durch die Bundesrepublik Deutschland war. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
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