Auch die Syndizi erhalten jetzt besondere elektronische Postfächer (beA), alle anderen können „weitere Postfächer“ erhalten, wenn sie eine „weitere Kanzlei“ eintragen lassen. Diese Themen werden in der neuesten Ausgabe der Broschüre zum elektronischen Rechtsverkehr behandelt.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-12-20 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

