Auch die Syndizi erhalten jetzt besondere elektronische Postfächer (beA), alle anderen können „weitere Postfächer“ erhalten, wenn sie eine „weitere Kanzlei“ eintragen lassen. Diese Themen werden in der neuesten Ausgabe der Broschüre zum elektronischen Rechtsverkehr behandelt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-20 |
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