Im Jahr 2017 waren laut statistischem Bundesamt bereits 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig. Knapp ein Viertel wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut. Die in einem Pflegeheim anfallenden Kosten sind häufig so hoch, dass die Renten der Eltern und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Kinder sind nach § 1601 BGB gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Die Sozialhilfeträger übernehmen zwar zunächst die Kosten, holen sich die Leistungen aber soweit wie möglich von den Kindern zurück. An dieser Stelle setzt die Neuerscheinung des Praxisleitfadens zum Elternunterhalt an. Die Autorin wendet sich sowohl an Familien- und Sozialrechtler als auch an Erbrechtler. Familienrechtliche, sozialrechtliche und erbrechtliche Grundlagen und Zusammenhänge werden im Gesamtüberblick dargestellt. Dabei geht es in diesem Werk nicht nur um den Elternunterhalt, sondern um vieles, was damit zusammenhängt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-20 |
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