Im Zeitalter weitgehend digitalisierter Kommunikation müssen sich Gerichte nicht nur mit der Problematik auseinandersetzen, ob und wann die Nutzung von Emojis eine vertragliche Willenserklärung darstellen kann. Falls gesetzliche oder vertraglich vereinbarte (Schrift-)Formerfordernisse zur Anwendung kommen, stellt sich auch die Frage, ob mittels Textnachricht versandte Emojis formwahrend sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2025.03.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.