Am 18.4.2018 informierte Dr. Buermeyer 23 Teilnehmer(innen) über die Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und insbesondere darüber, wie Verteidiger(innen)/Rechtsanwält(innen) mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zusammenarbeiten und sich wechselseitig helfen können. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist Ende 2015 als eingetragener Verein gegründet worden. Sie besteht aus ca. 30 festen Vereinsmitgliedern und einem Vorstand sowie zurzeit mehr als 1000 Fördermitgliedern. Dem Vorstandsteam gehören auch Referendar(innen) und Praktikant(inn)en sowie ein wohl derzeit angestellter Rechtsanwalt an.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.07.34 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
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