Im Berliner Anwaltsblatt vom Juni letzten Jahres hatte ich über die Einführung der elektronischen Akte in unserem Büro berichtet. Wir wollten den schleichenden Wechsel mit teilweiser elektronischer Aktenführung und Beibehalten der Papierakte vermeiden. Das ist geglückt, da sich die Einführung des beA verzögerte, benutzen wir auch heute noch das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.03.33 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-20 |
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