Nach dem Safe Harbour-Abkommen und dem Privacy Shield nun der dritte Anlauf: Mit dem Adäquanzbeschluss der EU-Kommission für das EU-U.S. Data Privacy Framework (nachfolgend „DPF“) vom 10. Juli 2023 steht seit vergangenem Jahr wieder ein neuer Mechanismus für den Transfer personenbezogener Daten in die USA zur Verfügung. Die Biden-Administration war dazu bereits im Oktober 2022 in Vorleistung gegangen und ordnete im Wege einer (theoretisch widerrufbaren) Executive Order neue Regeln für US-Sicherheitsbehörden an – erkennbar in dem Bemühen, insbesondere die Kritik des EuGH aus den vorangegangenen Urteilen zum Safe Harbour-Abkommen („Schrems I“) und dem Privacy Shield („Schrems II“) aufzugreifen. So soll nunmehr ein zweistufiges Rechtsschutzsystem dafür sorgen, dass auch EU-Bürger dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten in den USA auf dem Rechtsweg Geltung verschaffen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-08 |
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