München/Berlin (DAV). Trennt sich ein Paar, das gemeinsam ein Haus gebaut hat, kann der Ex-Partner, der beim Bau erheblich mitgeholfen hat, eine Entschädigung verlangen. Er muss seine Ansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend machen können. Dafür kann die Einsicht in das Grundbuch notwendig sein. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26. Juli 2018 (AZ: 34 Wx 239/18).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
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