München/Berlin (DAV). Trennt sich ein Paar, das gemeinsam ein Haus gebaut hat, kann der Ex-Partner, der beim Bau erheblich mitgeholfen hat, eine Entschädigung verlangen. Er muss seine Ansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend machen können. Dafür kann die Einsicht in das Grundbuch notwendig sein. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26. Juli 2018 (AZ: 34 Wx 239/18).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.