Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein Betroffener kann seinen Führerschein erneut machen, obwohl er Medizinalcannabis einnimmt. Voraussetzung ist, dass seine Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht eingeschränkt ist. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2019 (AZ: 6 K 4574/18).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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