Osnabrück/Berlin (DAV). Immer öfter werden Fahrzeuge im Internet angeboten. Hierfür gibt es auch die entsprechenden Plattformen. Der Kontakt mit dem Verbraucher läuft meist über E-Mail oder Telefon. Das Ganze macht den Autokauf jedoch noch nicht zu einem sogenannten Fernabsatzgeschäft. Die dort großzügigen Regeln für einen Widerruf gelten beim Autokauf nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts 16. September 2019 (AZ: 2 O 683/19).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-16 |
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