Abwesenheit eines Rechtsanwalts beim Polizeiverhör verletzt nicht das Recht auf ein faires Strafverfahren, solange die Fairness des Verfahrens im Gesamtbild gewährleistet ist. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 23. Mai 2019 in der Rs. 51979/17.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-24 |
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