Am 1. Dezember 2025 war es so weit: Die von der Satzungsversammlung am 28. Mai 2025 mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Änderungen der Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung (FAO) sind in Kraft getreten. Was zunächst nach zurückhaltender Anpassung klingt, erweist sich bei näherem Hinsehen als echte Chance – insbesondere für jüngere Kolleginnen und Kollegen, Teilzeitkräfte und Anwältinnen und Anwälte außerhalb der Ballungsräume. Das bedeutet: Der Weg zum Erwerb der begehrten Fachanwaltsbezeichnung wird geebnet, ohne dass an Qualität eingebüßt wird.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.07.20 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-17 |
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