Seit dem 1.1.1999 ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ausschließlich zuständig für die Betriebsprüfung (BP) nach § 28p SGB IV. Die Betriebsprüfer der DRV prüfen bei Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a SGB IV) mindestens alle vier Jahre.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.12.28 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-26 |
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