Geht es um Fehlerkultur, ist es dem Ausschuss Gefahrenabwehrrecht in die Wiege gelegt, nach der Fehlerkultur in den Sicherheitsbehörden zu fragen. Zwar sind diese nicht Organe der Rechtspflege, aber mit zahlreichen Befugnissen ausgestattet, um insbesondere die öffentliche Sicherheit vor Gefahren zu schützen. Gerade mit Blick auf die von ihnen zu schützenden Rechtsgüter, aber auch und gerade in Bezug auf die eingriffsintensiven Maßnahmen, die vorzunehmen sie befugt sind, sollten die Sicherheitsbehörden Fehler vermeiden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-20 |
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