Um Fehlerkultur zu entwickeln, ist es erforderlich, zunächst einmal Fehler zu machen. Wer keine Fehler macht, benötigt keine Fehlerkultur. Wenn die Rechtspflege, die sich selbst vorschreibt, null Fehler zu tolerieren, Fehlerkultur entwickeln möchte, führt uns das zur Erkenntnis: Die Rechtspflege gibt zu, dass sie Fehler macht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-20 |
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