In gewohnt spannender Weise weihte die Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Frau Heike Hennemann, die TeilnehmerInnen in die Schwerpunkte der aktuellen Fälle des Kammergerichts ein. Eines der Hauptaugenmerke legte sie dabei auf die Anwendung der Istanbul-Konvention – dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, nach dessen Art. 31 die Vertragsparteien die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden sowie die Ausübung des Besuchsund Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.01.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-01-08 |
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