§ 35 Abs. 1 RVG verweist für die Hilfeleistung in Steuersachen auf §§ 23 bis 39 in Verbindung mit §§ 10 und 13 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die StBVV wurde nun geändert – zu Gunsten der Angehörigen der steuerberatenden Berufe, zu denen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören, vgl. § 3 StBerG. Die in Artikel 9 der „Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ enthaltenen Änderungen wurden am 29.6.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2020, 1495) und traten zum 1.7.2020 in Kraft (vgl. Beyme, Stbg 2020, 289).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.09.30 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-14 |
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