• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Inhalt
    • Ausgabe 04/2024
    • Titelthema
    • Berliner Anwaltsverein
    • Aktuelle Urteile
    • Wissen
    • Kanzlei & Reno
  • Archiv
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen
  • Ausgabe 04/2024
  • Titelthema
  • Berliner Anwaltsverein
  • Aktuelle Urteile
  • Wissen
  • Kanzlei & Reno
Dokument Gemeinnütziges Vererben in Deutschland
► Dieses Dokument downloaden

Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst von BerlinerAnwaltsblatt.de!

Ihre E-Mail-Adresse:

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2017

  • Jahrgang 2025
    • Ausgabe 10/2025
    • Ausgabe 09/2025
    • Ausgabe 07+08/2025
    • Ausgabe 06/2025
    • Ausgabe 05/2025
    • Ausgabe 04/2025
    • Ausgabe 03/2025
    • Ausgabe 01+02/2025
  • Jahrgang 2024
    • Ausgabe 12/2024
    • Ausgabe 11/2024
    • Ausgabe 10/2024
    • Ausgabe 09/2024
    • Ausgabe 07+08/2024
    • Ausgabe 06/2024
    • Ausgabe 05/2024
    • Ausgabe 04/2024
    • Ausgabe 03/2024
    • Ausgabe 01+02/2024
  • Jahrgang 2023
    • Ausgabe 12/2023
    • Ausgabe 11/2023
    • Ausgabe 10/2023
    • Ausgabe 09/2023
    • Ausgabe 07+08/2023
    • Ausgabe 06/2023
    • Ausgabe 05/2023
    • Ausgabe 04/2023
    • Ausgabe 03/2023
    • Ausgabe 01+02/2023
  • Jahrgang 2022
    • Ausgabe 12/2022
    • Ausgabe 11/2022
    • Ausgabe 10/2022
    • Ausgabe 09/2022
    • Ausgabe 07+08/2022
    • Ausgabe 06/2022
    • Ausgabe 05/2022
    • Ausgabe 04/2022
    • Ausgabe 03/2022
    • Ausgabe 01+02/2022
  • Jahrgang 2021
    • Ausgabe 12/2021
    • Ausgabe 11/2021
    • Ausgabe 10/2021
    • Ausgabe 09/2021
    • Ausgabe 07+08/2021
    • Ausgabe 06/2021
    • Ausgabe 05/2021
    • Ausgabe 04/2021
    • Ausgabe 03/2021
    • Ausgabe 01+02/2021
  • Jahrgang 2020
    • Ausgabe 12/2020
    • Ausgabe 11/2020
    • Ausgabe 10/2020
    • Ausgabe 09/2020
    • Ausgabe 07+08/2020
    • Ausgabe 06/2020
    • Ausgabe 05/2020
    • Ausgabe 04/2020
    • Ausgabe 03/2020
    • Ausgabe 01+02/2020
  • Jahrgang 2019
    • Ausgabe 12/2019
    • Ausgabe 11/2019
    • Ausgabe 10/2019
    • Ausgabe 09/2019
    • Ausgabe 07+08/2019
    • Ausgabe 06/2019
    • Ausgabe 05/2019
    • Ausgabe 04/2019
    • Ausgabe 03/2019
    • Ausgabe 01+02/2019
  • Jahrgang 2018
    • Ausgabe 12/2018
    • Ausgabe 11/2018
    • Ausgabe 10/2018
    • Ausgabe 09/2018
    • Ausgabe 07+08/2018
    • Ausgabe 06/2018
    • Ausgabe 05/2018
    • Ausgabe 04/2018
    • Ausgabe 03/2018
    • Ausgabe 01+02/2018
  • Jahrgang 2017
    • Ausgabe 12/2017
    • Ausgabe 11/2017
    • Ausgabe 10/2017
    • Ausgabe 09/2017
    • Ausgabe 07+08/2017
    • Ausgabe 06/2017
    • Ausgabe 05/2017
    • Ausgabe 04/2017
    • Ausgabe 03/2017
    • Ausgabe 01+02/2017
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Gemeinnütziges Vererben in Deutschland
Warum es so wichtig ist, dass gemeinnützige Organisationen und Rechtsanwält*innen Hand in Hand gehen

  • Rania von der Ropp

Deutschland befindet sich inmitten einer beispiellosen Vermögensübertragung: Fachleute schätzen, dass bis zum Jahr 2027 etwa 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt oder verschenkt werden (DIW-Untersuchung). Dieses Vermögen geht größtenteils auf die sogenannte „Wirtschaftswundergeneration“ zurück, die nach dem Zweiten Weltkrieg erheblichen Wohlstand in Form von Immobilien, Sparvermögen und anderen Wertanlagen aufbauen konnte. Dieses Vermögen muss aber nicht immer den direkten Erb*innen zukommen – es gibt auch die Möglichkeit, über die eigenen Lebzeiten hinaus gemeinnützige Organisationen zu unterstützen und dies per Testament zu verfügen. Eine solche Testamentsspende bedeutet für die Erblasser*innen eine nachhaltige Unterstützung von Zielen oder Projekten, die ihnen wichtig sind. In der Regel werden gemeinnützige Organisationen mit Vermächtnissen bedacht. Für kinderlose Erblasser*innen oder für Menschen, die ihre Kinder oder andere Personen nicht als Erb*innen einsetzen möchten, bietet es sich an, gemeinnützige Organisationen einzusetzen. Gerade große Organisationen haben Erfahrungen und Ressourcen, die Wünsche der Verstorbenen professionell zu erfüllen und sogar als Testamentsvollstrecker zu agieren. Dabei profitieren nicht nur die begünstigten Vereine oder Stiftungen. Die Erblasser*innen bzw. ihre Erb*innen erhalten durch eine langfristig geplante Vermögensübertragung steuerliche Vorteile – denn gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und der Schenkungsteuer befreit.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.04.18
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2510-5116
Ausgabe / Jahr: 4 / 2024
Veröffentlicht: 2024-03-14

Ihr Zugang zum eJournal "BerlinerAnwaltsblatt.de"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "BerlinerAnwaltsblatt.de" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "BerlinerAnwaltsblatt.de" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten
€ 4,17*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück