Deutschland befindet sich inmitten einer beispiellosen Vermögensübertragung: Fachleute schätzen, dass bis zum Jahr 2027 etwa 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt oder verschenkt werden (DIW-Untersuchung). Dieses Vermögen geht größtenteils auf die sogenannte „Wirtschaftswundergeneration“ zurück, die nach dem Zweiten Weltkrieg erheblichen Wohlstand in Form von Immobilien, Sparvermögen und anderen Wertanlagen aufbauen konnte. Dieses Vermögen muss aber nicht immer den direkten Erb*innen zukommen – es gibt auch die Möglichkeit, über die eigenen Lebzeiten hinaus gemeinnützige Organisationen zu unterstützen und dies per Testament zu verfügen. Eine solche Testamentsspende bedeutet für die Erblasser*innen eine nachhaltige Unterstützung von Zielen oder Projekten, die ihnen wichtig sind. In der Regel werden gemeinnützige Organisationen mit Vermächtnissen bedacht. Für kinderlose Erblasser*innen oder für Menschen, die ihre Kinder oder andere Personen nicht als Erb*innen einsetzen möchten, bietet es sich an, gemeinnützige Organisationen einzusetzen. Gerade große Organisationen haben Erfahrungen und Ressourcen, die Wünsche der Verstorbenen professionell zu erfüllen und sogar als Testamentsvollstrecker zu agieren. Dabei profitieren nicht nur die begünstigten Vereine oder Stiftungen. Die Erblasser*innen bzw. ihre Erb*innen erhalten durch eine langfristig geplante Vermögensübertragung steuerliche Vorteile – denn gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und der Schenkungsteuer befreit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.04.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-14 |
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