Mit Beginn der aktiven Nutzungspflicht des beA ab 2022 für die Einreichung von Dokumenten bei Gericht stellt sich die Frage, wie zur Beschleunigung der Sache Gerichtskosten eingezahlt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-15 |
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