Gesellschaften sollen online innerhalb von fünf Tagen gegründet werden können, ohne persönliches Erscheinen des Antragstellers. Mitgliedstaaten können jedoch bei Aktiengesellschaften eine Ausnahme hiervon vorsehen, die Beteiligung z. B. eines Notars vorschreiben und bei Betrugsverdacht die physische Präsenz zur Verifizierung der Identität verlangen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
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