Das Finanzministerium des Saarlandes hat in einem kürzlich erschienenen Erlass vom 10.7.2017 (Az.: 4505- 2#002-2017/86640) erfreulicherweise auf eine Ausdehnung der Grunderwerbsteuerbefreiung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung hingewiesen. Verstirbt der Erblasser und hinterlässt er mehrere Erben, werden sich diese über die Verteilung des Nachlasses irgendwann auseinandersetzen. Gehört zum ungeteilten Nachlass ein Grundstück, so stellt § 3, Nr. 3 GrEStG den Grundstückserwerb eines Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung steuerfrei, selbst wenn die Miterben mit dem Erblasser nicht verwandt waren. Das Gesetz stellt sogar ausdrücklich auch die Übertragung des Grundstücks direkt an den Ehegatten des empfangenen Miterben grunderwerbsteuerfrei. Die Begründung hierfür liegt darin, dass der Gesetzgeber Konstruktionen vermeiden wollte, die nur weitere Kosten für die Miterben verursachen, aber letztlich auch nicht zu einer Steuerpflicht führen würden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.01.33 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-25 |
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