Am 22. Verhandlungstag war es soweit: Der Angeklagte, in den Worten der Süddeutschen Zeitung ein „Ex-Top-Anwalt“, früher Partner einer führenden internationalen Großsozietät und dort „weltweiter Steuerchef“, brach sein Schweigen und räumte ein, dass sein bisheriges Verteidigungsvorbringen in Sachen Cum-Ex unrichtig sei. Unter seiner Verantwortung und direkten Mitwirkung waren in den Jahren 2006 bis 2009 Gutachten angefertigt worden, auf deren Grundlage Wertpapiergeschäfte durchgeführt wurden, in deren Folge es zu einer doppelten Steuererstattung kam. Schon damals gab es Zweifel und warnende Stimmen, aber weder der Anwalt noch seine Sozietät ließen sich beirren. Unrechtsbewusstsein, Einsichtsfähigkeit? Nur unter Druck des Strafverfahrens, der Staatsanwalt bewertete das Prozessverhalten dieses Anwalts als „taktisches Verhältnis zur Wahrheit“. Das Gericht verurteilte den Anwalt zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-14 |
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