Halle/Berlin (DAV). Familien, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, haben auch Anspruch auf die Übernahme von Kosten für Klassenfahrten. Wird im Rahmen einer Projektwoche auch eine Schulreise angeboten, muss das Jobcenter die Kosten hierfür aber nicht übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. November 2019 (AZ: L 2 AS 154/19).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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