Die Zahl der Abhandlungen, die sich coronabedingt mit Fragen der Höheren-Gewalt-Klauseln befassen, ist nur noch schwer zu überblicken. Viel spricht jedoch dafür, dass das AGB-Recht auch hier sehr enge Grenzen setzt. Diese sind in der Beratungspraxis in den Blick zu nehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-21 |
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