Berlin (DAA). Mit dem Hund Gassi gehen und auf dem Rückweg auf ein Getränk in den Biergarten – für viele Hundebesitzer sieht so ein entspannter Sommerabend aus. Am Eingang zum Lokal kann es mit der Entspannung aber schnell vorbei sein. Denn der Gastwirt hat das Hausrecht und kann Hunde verbieten, informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
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