Das BVerfG hat in zwei viel beachteten Entscheidungen aus dem Jahr 2018 Leitlinien zur Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren im Presse- und Äußerungsrecht gemacht. Im Kern hat das Gericht dabei festgestellt, dass es verfassungsrechtlich geboten ist, dem Antragsgegner vor Erlass einer einstweiligen Verfügung die Möglichkeit zu geben, sich zum Vorbringen des Antragstellers zu äußern und den Antragsgegner in den gleichen Kenntnisstand zu versetzen wie den Antragsteller. Vorgaben, die in der Praxis vieler Instanzgerichte nicht immer in vollem Umfang beachtet werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Vorgaben den BVerfG und stellt eine aktuelle Entscheidung vor, in der sich das BVerfG zu der Frage geäußert hat, ob die im Presse- und Äußerungsrecht aufgestellten Grundsätze auch auf das Verfahren im Lauterkeitsrecht übertragbar sind. Am Schluss wird die Frage untersucht, ob die Grundsätze darüber hinaus auch auf Verfahren im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht übertragbar sind.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-19 |
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