Die Vizepräsidentin und Pandemiebeauftragte der RAK Berlin, Johanna Eyser, hat sich mit der folgenden Nachricht in das beA aller Kammermitglieder am 30. April 2021 zur Impfung der Berliner Anwaltschaft gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 an die Kammermitglieder gewandt: „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht nun doch schneller als erwartet voran mit dem Impfen der Anwaltschaft. Vermutlich werden Sie die aktuellen Informationen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auch bereits der Presse entnommen haben. Berlin wird nun schon ab dem 3. Mai 2021 für die Prioritätsgruppe Drei, zu der auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie das Kanzleipersonal gehören, die Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus ermöglichen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-19 |
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