Berlin (DAV). Die zunehmende Digitalisierung der anwaltlichen Tätigkeit stellt die Anwaltschaft vor technische Herausforderungen. Deshalb sollen nach einem Gesetzentwurf die IT-Dienstleister, die für eine Anwaltskanzlei tätig sind, nunmehr stärker in die rechtliche Verpflichtung zur Wahrung des Mandatsgeheimnisses einbezogen werden. Darüber informierte die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) auf dem 14. Karlsruher IT-Rechtstag am 1. April 2017.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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