Die beiden Rechtsanwältinnen, Paola della Campa, LL.M. (Rechtsanwältin und Avvocata in Italien) und Constanze Guardia-Sellke (Rechtsanwältin und Abogada in Spanien) haben bei der Herbsttagung der ARGE-Anwältinnen im DAV auf der 35. Anwältinnenkonferenz in Köln vom 7.–9. September 2023 einen rechtvergleichenden Vortrag gehalten unter dem Titel: „Deutsch-spanisches und deutsch-italienisches Erbrecht – Rechtsbeziehungen und Rechtsvergleich“. Der hier abgefasste Beitrag soll einen Auszug aus diesem Vortrag wiedergeben. Er soll die Unterschiede des italienischen und des spanischen Erbrechts hervorheben. Auf das deutsche Erbrecht wird bei diesem Auszug nicht eingegangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-28 |
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