Eine gute Kanzleiorganisation ist bestimmt, neben guten juristischen Kenntnissen der Rechtsanwält*innen, ein wesentlicher Bestandteil eines wirtschaftlichen Erfolges des „Unternehmens Anwaltskanzlei“. Zusätzlich braucht es aber qualifizierte Mitarbeiter*innen und eine gelungene Mitarbeiter*innenführung. Vor einer erfolgreichen Mitarbeiter*innenführung muss geprüft werden, welche/ wie viele Mitarbeiter*innen brauche ich mit welchen Qualifikationen. Im Anschluss folgt ein „Einsatzplan“, und dann erst kann die „Rekrutierung“ erfolgen. An vielen Rechtsanwält*innen scheint es vorbeigegangen zu sein, dass der Ausbildungsberuf „Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte“ reformiert/neu geordnet wurde. Das hat nicht nur Auswirkungen auf neue Inhalte (Digitalisierung/Organisation/Englisch!). Insbesondere die Art des Lernens hat sich völlig verändert (und in der Folge die Art des Prüfens). Gelernt wird jetzt in Handlungsfeldern. Die Auszubildenden sollen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die sie in die Lage versetzen, komplexe Vorgänge zu erkennen und zu bewältigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-20 |
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