Die Rechtsanwaltschaft erfasst, bewahrt, schützt und verwaltet in ihren Kanzleien hochsensible Daten – und ist damit ein außerordentlich attraktives Ziel für Cybercrime. Mandanten-, Finanz- und Unternehmensdaten wecken Begehrlichkeiten der immer raffinierter und professioneller agierenden Cybercrime-Gruppierungen. Ransomware-Angriffe können ganze IT-Systeme lahmlegen und den Kanzleibetrieb von heute auf morgen zum Erliegen bringen. Ransomleaks drohen darüber hinaus mit der Veröffentlichung vertraulicher Daten. Dass die Veröffentlichung regelmäßig „nur“ im sog. Darknet erfolgt, dürfte ein geringer Trost sein. Denn neben finanziellen Schäden riskieren betroffene Kanzleien massive Reputationsverluste, Haftungsfragen und Verstöße gegen berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten. Die zunehmende Professionalisierung der Angreifer zeigt, dass Cybersecurity für Kanzleien kein reines IT-Thema mehr ist, sondern ein zentraler Bestandteil von Risikomanagement und Vertrauensschutz.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.04.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-17 |
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