Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer den Dieselskandal kannte und trotzdem ein betroffenes Dieselfahrzeug gebraucht kaufte, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies am 9. Januar 2020 (AZ: 17 U 133/19) eine Klage ab, bei dem es um einen 2016 gebraucht gekauften Diesel ging.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.