Der Vorstand des Berliner Anwaltsvereins bezieht eine klare Position zur kontroversen Entwicklung in den Kopftuch-Fällen. „Die Verpflichtung des Staates zur Neutralität in Gerichtsverfahren ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt“, so BAV-Vorsitzender Uwe Freyschmidt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-19 |
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