Der Klimabeschluss des BVerfG vom 24.3.2021 ist immer noch in aller Munde und muss auch von den Kanzleien aufgegriffen werden. Das gilt vor allem für diejenigen, die Mandate zu diesem Bereich haben oder auch nur Berührungspunkte zum Klimaschutz. § 13 KSG gibt eine umfassende Berücksichtigung von Klimabelangen in anderen rechtlichen Bereichen vor. Zudem müssen sich Kanzleien selbst hinsichtlich ihres Verhaltens und der für sie zu ziehenden Konsequenzen mit dem Klimabeschluss des BVerfG auseinandersetzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-22 |
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