Mit einer EU-Richtlinie möchte die Europäische Union den Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessern und andererseits das Rechts auf Information nicht beschränken. Die Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ (2013/0402 (COD); RL) verabschiedete das EU-Parlament am 14. April 2016. Kern der Vorgaben ist die einheitliche Definition des Geschäftsgeheimnisses sowie Regelungen für den Fall einer Verletzung. Geschäftsgeheimnisse deutscher Unternehmen werden mit Umsetzung der Richtlinie besser als bisher geschützt werden. Allerdings werden Rechteinhaber im Vorfeld größere Anstrengungen unternehmen müssen, damit ihr Knowhow als Betriebsgeheimeis dem Schutz der Vorschriften unterfällt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-20 |
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