Die Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. Februar 2020 in dem am 17. März 2020 in öffentlicher Sitzung verkündeten und dabei mündlich kurz begründeten Urteil die Klage des Eigentümers der im März 2017 aus dem Bode-Museum in Berlin gestohlenen Goldmünze „Big Maple Leaf“ gegen den Versicherer in erster Instanz abgewiesen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
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