Die 2. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat am 19. August 2021 im sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren die Einziehung einer Immobilie, einer Kaufpreisforderung aus dem Verkauf von Immobilien, Miet- und Pachtforderungen sowie eines Kontoguthabens angeordnet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.10.20 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-09-17 |
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