Das Landgericht Berlin hat heute durch Urteil die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, die von ihrem Mieter in erster Instanz erfolgreich auf Rückzahlung von überhöhter Miete nach den Vorschriften der Mietenbegrenzungsverordnung in Anspruch genommen worden ist (vgl. Pressemitteilung Nr. 16/2017 vom 28. März 2017).
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-05-18 |
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