Am Landgericht Berlin wird derzeit überlegt, die Verteilung der Eingänge aus Bereich gewerblicher Rechtsschutz nicht mehr von dem Anfangsbuchstaben des Beklagten/Antragsgegners abhängig zu machen, sondern nach der Eingangsnummer rotierend unter den Spezialkammern (15, 16 und 52).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.05.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-18 |
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