Das Landgericht Berlin hat in seinem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 4.4.2017 (Az. 103 O 91/16) festgestellt, dass dem IDO (Interessenverband für das Rechtsund Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) die fachliche Qualifikation fehlt, eine Abmahnung gegen einen Onlinehändler auszusprechen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-18 |
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