Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Auch dürfen Banken für die Ausstellung von Ersatzkarten oder Ersatz-PINs keine Gebühren verlangen, wenn das Anfallen der Gebühren in den AGBs von einem Verschulden des Kunden abhängig gemacht wird. Entsprechende Klauseln in den AGBs sind unwirksam. Bereits unrechtmäßig erhobene Beträge sind den Kunden zu erstatten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.04.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-14 |
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