Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Auch dürfen Banken für die Ausstellung von Ersatzkarten oder Ersatz-PINs keine Gebühren verlangen, wenn das Anfallen der Gebühren in den AGBs von einem Verschulden des Kunden abhängig gemacht wird. Entsprechende Klauseln in den AGBs sind unwirksam. Bereits unrechtmäßig erhobene Beträge sind den Kunden zu erstatten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.04.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-14 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: