Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. September 2021 – 4 K 1270/19 – birgt Sprengkraft. Darin geht es um die gewerbliche Infizierung einer freiberuflichen Partnerschaft. Im konkreten Fall waren es Zahnärzte. Die Überlegungen sind aber durchaus auf Angehörige anderer freier Berufe wie insbesondere Rechtsanwälte übertragbar. Und dort nicht nur im Steuer-, sondern auch im Berufsrecht, mit kaum absehbaren Konsequenzen. Der nachfolgende Beitrag stellt den Sachverhalt und die Urteilsgründe dar und skizziert mögliche Auswirkungen auf Anwaltskanzleien.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-10 |
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