Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 17.4.2018 den Antrag des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte einen Beitragsbescheid für einen Trinkwasseranschlussbeitrag aufgehoben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
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