Im Fall des FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 8. März 2022, 8 V 8020/22, juris) ging es in der Sache um die Besteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung, in dem – hier interessierenden – verfahrensrechtlichen Teil um die bislang nicht entschiedene Frage, inwiefern ein auch als Steuerberater (StB) zugelassener Rechtsanwalt (RA) seit 1. Januar 2022 bei der Kommunikation mit (Finanz-)Gerichten zur Nutzung der elektronischen Kommunikation, insbesondere des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), verpflichtet ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.06.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
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