Im Fall des FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 8. März 2022, 8 V 8020/22, juris) ging es in der Sache um die Besteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung, in dem – hier interessierenden – verfahrensrechtlichen Teil um die bislang nicht entschiedene Frage, inwiefern ein auch als Steuerberater (StB) zugelassener Rechtsanwalt (RA) seit 1. Januar 2022 bei der Kommunikation mit (Finanz-)Gerichten zur Nutzung der elektronischen Kommunikation, insbesondere des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), verpflichtet ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.06.16 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

