Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 können Rechtsanwaltskanzleien gem. Art. 37 Nr. 7 DSGVO dazu verpflichtet sein, die Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde zu melden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-25 |
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