Die verbindlichen Honorare für Architekten und Ingenieure verstoßen gegen Unionsrecht. Zu dieser Feststellung kam der EuGH am 4. Juli 2019 in seinem Urteil zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in der Rs. C-377/17. Der Gerichtshof bestätigte damit die Ansicht der EU-Kommission, dass die Regelungen über Mindest- und Höchstgebühren in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Art. 15 Abs. 2 Buchst. g der Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verstoßen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.09.39 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-08-20 |
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