Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin (kurz: BRAV) wurde 1998 als öffentlich-rechtliche Körperschaft errichtet. Mit dem Versorgungswerk sorgt die Berliner Anwaltschaft selbstverwaltet und eigenverantwortlich für das Alter, Berufsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen vor. Jedes Mitglied zahlt bis zum Eintritt des Versorgungs bzw. Rentenfalls einkommensbezogene Beiträge. Berufsspezifisch abhängig beschäftigte Mitglieder haben Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das BRAV erhält – anders als die Deutsche Rentenversicherung – keine staatlichen Zuschüsse aus Steuermitteln; es erbringt die Leistungen ausschließlich aus den von den Mitgliedern geleisteten Beiträgen und den daraus erwirtschafteten Erträgen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2026.01.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-05 |
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