Düsseldorf/Berlin (DAV). Bewerben sich ein Mitarbeiter und sein Vorgesetzter auf dieselbe Stelle, darf der Vorgesetzte für den Untergebenen keine dienstliche Beurteilung schreiben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18. September 2019 hin (AZ: 3 Ca 985/19).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-16 |
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