Die Bundesregierung hat am 23.08.2023 den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen, der eine Modernisierung des bürgerlichrechtlichen Namensrechts vorsieht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-28 |
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