Im Februar 2016 habe ich die erste Vormundschaft für einen damals 11-jährigen Jungen palästinensischer Volkszugehörigkeit aus Syrien übernommen. Kurz danach – im April 2016 – ließ ich mich auch für seine 15-jährige Cousine als Vormund bestellen. Beide leben zusammen mit den Großeltern und einer weiteren minderjährigen Cousine sehr beengt in einem gemeinsamen Zimmer eines Hotels in Charlottenburg. Sie bekamen 2017 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und der Familiennachzug von Eltern und Geschwistern ist beantragt. Bedauerlicherweise ziehen sich die Verfahren mit der Botschaft in Beirut lange hin, so dass den Kindern große Geduld abverlangt wird. Meine Mündel vermissen ihre Eltern und Geschwister sehr.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.05.15 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-04-20 |
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